Jugendhilfe im Strafverfahren
Wenn ein junger Mensch zwischen 14 und 21 Jahren straffällig geworden ist oder wenn ihm eine Straftat vorgeworfen wird, stehen wir ihm zur Seite. In allen Fragen im Umgang mit der Straftat und in dem daraus folgenden Strafverfahren sind wir Ansprechpartner und bieten Rat und Hilfe. Auch den Eltern bzw. Sorgeberechtigten der Jugendlichen bieten wir unsere Unterstützung an.
Beraten, betreuen und vermitteln
Wir begleiten junge Menschen vor, während und nach dem Gerichtsverfahren. Außerdem beraten und unterstützen wir sie bei auftauchenden Problemen. Denn bei Konflikten mit dem Gesetz oder der Polizei gibt es Schwierigkeiten, in der Familie oder Schule, am Arbeitsplatz, im Freundeskreis und anderswo. Da fühlt man sich oft mies, hilflos, hat Angst vor Strafe und macht sich Sorgen um die Zukunft.
Wir verstehen uns als Vermittler zwischen Jugendlichem und Gericht. Wir helfen dem Gericht, sich ein Bild von der Entwicklung und Lebenssituation des jungen Menschen zu machen, bringen die erzieherischen Aspekte in das Strafverfahren ein und beraten das Gericht, damit es ausgewogen urteilen kann. Auch nach dem Verfahren beraten und unterstützen wir junge Menschen bei Bedarf sowie bei der Erfüllung von gerichtlichen Auflagen.
- Wir helfen, Konflikte zwischen Täter und Opfer zu schlichten.
- Wir vermitteln Kontakte zu anderen Hilfeeinrichtungen.
- Wir helfen Schäden zu regulieren.
- Wir suchen nach Möglichkeiten, Verfahren ohne Gerichtsverhandlung zu beenden.
- Wir vermitteln gerichtliche Auflagen, z. B. Sozialstunden.
- Wir bieten als mögliche gerichtliche Auflage einen Kurs, der sich an "Mofafrisierer" richtet ("Durchblicker-Kurs").
- Wir bieten Anti-Gewalt-Training.
Unsere Hilfe ist kostenfrei. Sie steht allen offen, unabhängig von Konfession oder Herkunft.