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Täter-Opfer-Ausgleich

Im Täter-Opfer-Ausgleich können Opfer und Täter ihre Konflikte regeln und einen außergerichtlichen Tatausgleich erreichen. Eine ausgebildeter Konfliktschlichter unterstützt sie dabei.

eine Frau unterhält sich mit einem Mann

 

Durch eine Straftat entstehen nicht nur materielle Schäden, sondern auch psychische Belastungen für Opfer und Täter. Weder ein Strafverfahren noch die Bestrafung des Täters können diese Probleme lösen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist die Möglichkeit, Konflikte aufzuarbeiten und einen Ausgleich auszuhandeln.

   

Chance zur Wiedergutmachung für beide Seiten

Wer?

Die Betroffenen können selbst einen TOA anregen. Eine ausgebildete Konfliktschlichterin führt den TOA wird durch.

Wann?

Ein TOA ist zu jedem Zeitpunkt eines Verfahrens möglich, wenn der Täter bereit ist, die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen und den Schaden soweit wie möglich auszugleichen, eventuell mit Hilfe des Opferfonds.

Wie?

In getrennten Gesprächen informieren wir Täter und Opfer ausführlich über den TOA. Wenn Täter und Opfer anschließend freiwillig bereit sind, einen Ausgleich zu versuchen, laden wir sie zu einem gemeinsamen Termin ein. Wir unterstützen beide dabei, den Konflikt aufzuarbeiten. Wir kontrollieren auch, ob sie die getroffenen Absprachen einhalten und informieren die Verfahrensbeteiligten darüber.
 
Was?

Die Begegnung von Täter und Opfer ist eine Chance für beide Seiten. Das Opfer kann dem Täter die Folgen der Tat beschreiben, Gefühle wie Wut, Ärger, Verletzung und Empörung aussprechen, seine Vorstellungen und Wünsche zur Lösung des Konflikts erklären, eine Wiedergutmachung vereinbaren und schließlich eine Aussöhnung erleben. Der Täter kann für die begangene Tat die Verantwortung übernehmen. Er kann zeigen, dass er die Gefühle des Opfers ernst nimmt und versteht. Er kann um Entschuldigung bitten und den entstandenen Schaden wieder gut machen.

 

zwei junge Männer

Wiedergutmachung

Gemeinsam suchen wir nach einer geeigneten Wiedergutmachung. Das können Geld- oder Arbeitsleistungen sein, ein Geschenk, eine Entschuldigung, vielleicht auch gemeinsame Aktivitäten oder anderes.

 

Wir verstehen uns als allparteiliche Vermittler im TOA. Unsere Hilfe für Opfer und Täter ist kostenlos. Sie steht allen offen, unabhängig von Konfession oder Herkunft.

Weitere Informationen erhalten Sie im Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung..

  • Kontakt
Herr Tobias Kramer
+49 2843 9710-0
+49 2843 9710-0
tobias.kramer@caritas-moers-xanten.de
Caritasverband Moers-Xanten e.V.
Goldstraße 17-19
47495 Rheinberg

Servicezeiten Täter-Opfer-Ausgleich

Termine nur nach Vereinbarung.

Bitte kontaktieren Sie Herrn Kramer unter der oben angegebenen Telefonnummer oder melden Sie sich alternativ bei der Zentrale (02843 9710-0) und hinterlassen dort Ihren Namen und eine Telefonnummer.

Opferfond

Wir halten einen Opferfond bereit, aus dem Opfer schnell und unbürokratisch entschädigt werden können. Der/die Täter/in vereinbart mit uns die Art und Weise der Rückzahlung oder Arbeitsleistung als Rückzahlungsersatz

 

Facebook caritas-moers-xanten.de Instagram caritas-moers-xanten.de
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