Testpflicht und Verhalten in den Einrichtungen für alle Besucher
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
das Tragen einer medizinischen Maske in den öffentlichen Bereichen der Einrichtung ist verpflichtend. Besuche sind nur mit einem negativen Testergebnis zulässig, das nicht älter als 24 Stunden ist. Die Testpflicht gilt auch für alle Geimpften und Genesenen, sie gilt für Angehörige, Betreuer und externe Dienstleister ebenso, wie für das Krankentransportpersonal.
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10 - 12 Uhr | -- | -- | 10 - 12 Uhr | -- | -- | -- |
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