Maria-Günster Vermächtnis
Dank zusätzlicher Spenden kann mehr als 25 Jahre nach dem Tod von Maria Günster auch weiterhin Kindern geholfen werden.
Hilfen für krebskranke und behinderte Kinder
Das Geld kommt kranken und behinderten Kindern, deren Geschwistern sowie den betroffenen Eltern zu Gute.
Voraussetzung
Gefördert werden können Familien aus Moers, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort, Rheinberg, Alpen, Xanten und Sonsbeck. Zudem müssen die Leistungen anderer Träger ausgeschöpft sein.
In Gesprächen mit Eltern, bei Hausbesuchen oder nach Rücksprache mit therapeutischen Fachkräften klären wir, welche Maßnahmen für die Betroffenen wichtig sind, zum Beispiel:
- spezielle orthopädische Geräte
- Musik- und Reittherapien
- Umzüge in ein gesundheitsförderndes Umfeld
- Umrüstung von PKW
- spezielle Ausstattung für leukämiekranke Kinder, wie Kochwäsche, Spielmaterial, allergenfreie Betten- und Zimmereinrichtungen.
Beispiele
Jacqueline hat Leukämie. Mit Hilfe des Maria-Günster-Vermächtnisses erhielt sie eine Tanz-Therapie. Die Bewegung zur Musik hat ihr geholfen, sich von der Strahlentherapie zu erholen, die ihr Immunsystem schwer belastet hat.
Dana leidet seit ihrer Geburt an einer Lähmung der Beine. Das Maria-Günster-Vermächtnis finanzierte für sie eine Reittherapie. Das Reiten hat ihre motorischen Fähigkeiten verbessert.
Sie können das Maria-Günster-Vermächtnis finanziell unterstützen.
Mit einer Spende helfen Sie direkt den betroffenen Familien.
Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Ab einem Spendenbetrag von 200 Euro wird Ihnen automatisch eine steuerlich absetzbare Spendenquittung zugeschickt. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Adresse anzugeben. Bei einem geringeren Spendenbetrag gilt der Einzahlungsbeleg oder der Kontoauszug als Spendennachweis für das Finanzamt.