Mietübernahmen für Inhaftierte
Damit die Wohnung erhalten bleibt – trotz Freiheitsstrafe
Wenn Menschen inhaftiert werden, steht oft mehr auf dem Spiel als nur die persönliche Freiheit. Besonders bei kurzen Haftzeiten droht der Verlust der Wohnung – und damit ein weiterer Schritt in Richtung sozialer Unsicherheit. Um dem entgegenzuwirken, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Mietkostenübernahme zum Wohnraumerhalt zu stellen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Die Mietkostenübernahme ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Sie wohnen im Kreis Wesel
- Sie leben allein (keine weiteren Personen im Haushalt) oder sind alleinerziehend
- Ihre Haftstrafe beträgt weniger als 12 Monate
Warum ist das wichtig?
Der Erhalt der Wohnung bietet in vielen Fällen Stabilität – für den Wiedereinstieg ins Leben nach der Haft und zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Ziel ist es, die Rückkehr in den Alltag zu erleichtern und unnötige soziale Brüche zu vermeiden.
So funktioniert die Antragstellung
Wenn Sie oder Angehörige von einer Inhaftierung betroffen sind, können Sie sich an uns wenden. Wir beraten Sie zur Antragstellung und unterstützen Sie bei den notwendigen Schritten. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme ist wichtig – am besten vor Antritt der Haftstrafe oder so früh wie möglich danach.
Kontakt & Beratung
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Melden Sie sich bei uns telefonisch oder per E-Mail – vertraulich, kostenlos und unverbindlich.