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Hilfe für Kinder mit seelischer Belastung und Beschwerden

Hilfen für Kinder oder Jugendliche mit einer drohenden oder vorhandenen seelischen Behinderung sind zu einem relevanten Aufgabenfeld im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe geworden

Ziel der Hilfen ist es die Verschlimmerung der Behinderung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern bzw. abzuwenden und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Zwei Jungen sitzen auf einer Bank.

Wir sehen in der Befähigung von Alltagskompetenzen und in der Entwicklung von Handlungsstrategien wichtige Ziele unserer Angebote. Die Stärkung und der Ausbau von individuellen Ressourcen stehen dabei im Fokus unserer Arbeit. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn durch die seelische Behinderung Interaktions- und Integrationsprobleme hervorgehen. Wir gehen davon aus, dass durch gezielte Unterstützung die Handlungsfähigkeit von Kindern oder Jugendlichen wieder hergestellt werden kann.

Die Hilfen werden durch das örtliche Jugendamt initiiert. Sie können unsere Angebote unabhängig von Ihrer Konfession oder Herkunft annehmen. Wir unterliegen der Schweigepflicht und arbeiten vertraulich.



Angebote für Hilfen für Kinder mit seelischer Belastung und Beschwerde

Gruppendynamische Prozessbegleitung von Kindern und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störung

Die Gruppenarbeit soll den Teilnehmern neue Perspektiven für die Lebensgestaltung und ein zunehmend selbstständigeres und eigenverantwortlicheres Handeln ermöglichen. Kinder oder Jugendliche, die auch ohne eindeutige Diagnose Verhaltensweisen zeigen, die dem Spektrum autistischer Störungen zugeordnet werden können, sind in unseren Gruppen ebenfalls herzlich willkommen.

 

Unterstützungsmöglichkeiten:

zwei Jungs beim Spielen

  • Lebenspraktische Fähigkeiten erlernen und umsetzen
  • Regelwerke aufbauen und annehmen lernen
  • Ordnungs- und Orientierungssysteme erarbeiten
  • Erkennen der eigenen Stärken
  • Aktivierung von Ressourcen
  • Verbesserung der Sozialkompetenz
  • Sensibilisierung von Eigen- und Fremdwahrnehmung

 

Unsere Vorgehensweise:

  • Als Grundlage der Hilfe dient § 35a SGB VIII, sodass die Hilfe durch das örtliche Jugendamt initiiert wird.
  • Wir arbeiten nach Rücksprache mit dem Kostenträger direkt im Sozialraum.
  • Wir unterliegen der Schweigepflicht. Alle Daten werden vertraulich behandelt.

Unser Team besteht aus Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, Erzieherinnen/Erziehern, mit umfangreichen Zusatzqualifikationen zum Thema Autismus-Spektrum-Störung.

Aufsuchende Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Autismus-Spektrum-Störung, sowie Personen in deren Begleitung

Dazu können beispielsweise Eltern und Personensorgeberechtigte, Geschwister, Fachkräfte aus jeglichen Institutionen oder Lehrer gehören. Ziel unserer Hilfe ist die umfassende Aufklärung und Sensibilisierung im Umgang mit der Entwicklungsstörung. Dies umfasst ebenfalls die Entwicklung von Handlungsstrategien und Bewältigungskompetenzen in Bezug auf das Kind oder den Jugendlichen.

 

Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Kontaktaufnahme und Begleitung zu fachspezifischen Institutionen
  • Begleitung zur Diagnosefindung
  • Unterstützung der Betroffenen bzgl. der Wahrnehmung und Deutung von autismusspezifischen Verhaltensweisen
  • Ressourcenorientierung
  • Unterstützung im Umgang mit Verhaltensproblemen
  • Veränderung von problemerzeugenden/problemerhaltenden Verhaltensweisen
  • Anleitung zu Interaktions-, Kommunikations- und Lernmöglichkeiten
  • Entwicklung von Handlungsstrategien und Bewältigungskompetenzen
  • Orientierungs- und Strukturierungshilfen
  • Regelwerke entwickeln
  • Kooperation und Abstimmung von Förderansätzen

 

Unsere Vorgehensweise:

  • Als Grundlage der Hilfe dient § 35a SGB VIII, sodass die Hilfe durch das örtliche Jugendamt initiiert wird.
  • Wir arbeiten direkt vor Ort.
  • Wir unterliegen der Schweigepflicht. Alle Daten werden vertraulich behandelt.

 

Qualitätsmerkmale:

  • Das Team besteht aus Erzieherinnen/Erziehern mit umfassenden Zusatzqualifikationen zum Thema Autismus-Spektrum-Störung.
  • Regelmäßige Teamsitzungen, kollegiale Beratung und Supervision.

 

Clearing als ambulante Maßnahme der Eingliederungshilfe

Ziel ist die passgenaue Hilfeempfehlung. Ein Clearingeinsatz kann dann erfolgen, wenn eine seelische Behinderung beim Kind oder einem Jugendlichen gemäß § 35a SGB VIII diagnostiziert wurde und das Jugendamt die Hilfe initiiert. 

 

Das Clearing beinhaltet u.a. folgende Aspekte:

Informationsaustausch, Beratung und Aufklärung

Verhaltensbeobachtungen im Unterricht, Nachmittag und im häuslichen Bereich

Klärung der Problembelastung, des Unterstützungs- und Entwicklungsbedarfs

Erschließung und Entwicklung von Ressourcen

Parallel intervenierender Charakter

Gegebenenfalls Gestaltung des Übergangs zu einer ambulanten Hilfe

  • Kontakt
Bruns, Tim
Herr Tim Bruns
Leiter der Kinder- und Jugendhilfe
+49 2843 9710-54
+49 2843 9710-70
+49 2843 9710-54
+49 2843 9710-70
+49 2843 9710-70
tim.bruns@caritas-moers-xanten.de
Caritasverband Moers-Xanten e.V.
Beratungszentrum
Goldstraße 17/19
47495 Rheinberg
Facebook caritas-moers-xanten.de Instagram caritas-moers-xanten.de
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